Berlin & Brandenburg RAL-geprüfter Fachbetrieb 24-h-Sturmnotdienst
Sicher & genehmigt

Baumfällung & Stubbenfräsen in Berlin

Sichere Fällung per Seilklettertechnik, Hebebühne oder im Rigging-Verfahren — auch beengt und im schwersten Gelände. Inklusive Fällantrag, Artenschutzprüfung, Stubbenfräsen und Verwertung.

Manche Bäume müssen weichen — sicher, sauber und genehmigt. Wir fällen auch dort, wo es eng und schwierig wird, und übernehmen auf Wunsch den kompletten Genehmigungsweg.

Baumfällung in Berlin — wann ist sie erlaubt?

In Berlin sind viele Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt. Grundsätzlich gilt:

  • Geschützt sind u. a. Laubbäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe).
  • Von 1. März bis 30. September gilt ein weitgehendes Fällverbot (Brut- und Setzzeit).
  • Für geschützte Bäume ist eine Ausnahmegenehmigung des Bezirksamts nötig; häufig wird eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung verlangt.
  • Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich.
Nichts geht verloren: Stammholz wird regional als Energieholz verwertet.
Nichts geht verloren: Stammholz wird regional als Energieholz verwertet.

Fällantrag & Artenschutz — wir übernehmen das

Auf Wunsch stellen wir den Fällantrag beim zuständigen Bezirksamt, prüfen den Artenschutz (z. B. Nester, Höhlen, Quartiere) und organisieren die Ersatzpflanzung. Sie haben einen Ansprechpartner statt Behördenlauf.

Spezialfällung & Seilklettertechnik

Steht der Baum beengt zwischen Gebäuden, Leitungen oder im schwer zugänglichen Gelände, fällen wir kontrolliert per Seilklettertechnik und Rigging oder mit Hebebühne — Stück für Stück, ohne Schaden am Umfeld.

Stubbenfräsen & Verwertung

Nach der Fällung entfernen wir auf Wunsch den Wurzelstock per Stubbenfräse und verwerten das Holz regional weiter — als Energieholz aus dem eigenen Betrieb.

Fällgenehmigung Berlin

Unsicher, ob Ihr Baum geschützt ist oder gefällt werden darf? Wir prüfen das im Rahmen der Objektbegehung und übernehmen bei Bedarf den kompletten Genehmigungsweg.

Häufige Fragen

Braucht man in Berlin eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Meist ja. Geschützt sind u. a. Laubbäume ab 80 cm Stammumfang. Wir übernehmen den Fällantrag beim Bezirksamt und die Artenschutzprüfung für Sie.

Was kostet eine Baumfällung?

Das hängt von Größe, Standort und Aufwand ab (z. B. Spezialfällung, Stubbenfräsen, Entsorgung). Nach einer Objektbegehung erhalten Sie ein transparentes Festangebot.

Wann darf nicht gefällt werden?

Vom 1. März bis 30. September gilt ein weitgehendes Fällverbot für Gehölze. Die Beseitigung von Nestern oder Lebensstätten geschützter Arten ist ganzjährig verboten.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihren Baumbestand.

Ob einzelner Gefahrenbaum oder ganzes Portfolio — wir verschaffen uns ein genaues Bild und liefern ein transparentes Festangebot.

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