Als Eigentümer oder Verwalter sind Sie verkehrssicherungspflichtig: Ihre Bäume müssen regelmäßig auf Stand- und Bruchsicherheit kontrolliert werden — und diese Kontrolle muss nachweisbar sein. Wir übernehmen beides.
Warum die Baumkontrolle Pflicht ist
Fällt ein Ast oder ein Baum und entsteht Schaden, haftet grundsätzlich der Verkehrssicherungspflichtige. Entlastend wirkt nur, wer nachweisen kann, dass er seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist. Eine dokumentierte Regelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie ist deshalb nicht Kür, sondern Absicherung.

Regelkontrolle nach FLL-Richtlinie (VTA)
Unsere zertifizierten Baumkontrolleure prüfen Ihren Bestand per Visual Tree Assessment (VTA) — der in der Rechtsprechung anerkannten Sichtkontrolle vom Boden. Wir bewerten Vitalität, Schäden, Pilzbefall und Standsicherheit und legen das Kontrollintervall je Baum fest:
- Junge, vitale Bäume: längere Intervalle
- Alte oder vorgeschädigte Bäume: mindestens einmal jährlich
- Nach Sturm oder Baumaßnahmen: anlassbezogene Zusatzkontrolle
Eingehende Untersuchung
Zeigt die Sichtkontrolle Auffälligkeiten, folgt die eingehende Untersuchung mit Spezialgerät — etwa Schalltomografie oder Zuwachsbohrung — um die Rest-Wandstärke und Standsicherheit objektiv zu bewerten. So fällt kein Baum ohne Grund, und keiner bleibt zu Unrecht stehen.
Digitales Baumkataster
Auf Wunsch erfassen wir Ihren Baumbestand in einem digitalen Baumkataster (GIS): Standort, Art, Zustand und Kontrollhistorie jederzeit prüf- und auskunftsfähig. Die ideale Grundlage für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Facility-Management.
Baumgutachten & Sachverständigenleistung
Für Streitfälle, Bauvorhaben oder Versicherungsfragen erstellen wir Baumgutachten zur Standsicherheit, Verkehrssicherheit oder zum Gehölzwert — sachlich, nachvollziehbar und belastbar.
Ihr Nutzen
Sie erhalten eine lückenlose, gerichtsfeste Dokumentation, die im Schadensfall Ihre Sorgfaltspflicht belegt — und einen Partner, der Kontrolle, Bewertung und Maßnahme aus einer Hand liefert.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?
In der Regel ein- bis zweimal jährlich, abhängig von Alter, Zustand und Standort. Alte oder vorgeschädigte Bäume mindestens einmal pro Jahr. Wir legen das Intervall pro Baum fest und dokumentieren es.
Wer haftet, wenn ein Baum Schaden verursacht?
Grundsätzlich der Eigentümer bzw. Verkehrssicherungspflichtige. Mit einer dokumentierten Regelkontrolle nach FLL erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflicht und sind im Schadensfall abgesichert.
Was ist der Unterschied zwischen Kontrolle und Gutachten?
Die Regelkontrolle (VTA) ist die wiederkehrende Sichtprüfung. Ein Gutachten ist die vertiefte, sachverständige Bewertung eines einzelnen Baums — etwa zur Standsicherheit oder zum Wert.
